AGB

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zwischen dem Nutzer/Mieter und der team2team GmbH, Ludwig-Hupfeld-Str. 7, 04179 Leipzig (im Folgenden “LEIPZIG LEIH!” oder “Vermieter” genannt). Geschäftsbedingungen des Nutzers/Mieters, die von den hier beschriebenen Bedingungen abweichen, finden keine Anwendung.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
LEIPZIG LEIH! bietet Geschirr, Möbel und weiteres Equipment zur Vermietung für Veranstaltungen an. Der Mieter stellt telefonisch, oder per Mail über die E-Mail-Adresse info@leipzig-leih.de, oder über die Homepage www.leipzig-leih.de eine Anfrage für die Miete der gewünschten Artikel. Der Vermieter unterbreitet je nach Verfügbarkeit der angefragten Gegenstände ein textförmiges Angebot. Zur Auslösung der Bestellung und Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter das Angebot des Vermieters diesem gegenüber textförmig zu bestätigen. Abweichende oder ergänzende Absprachen zu dem Angebot erfordern die Textform und müssen vom Vermieter bestätigt werden.

§ 3 Gegenstand der Vermietung
Gegenstand der Vermietung sind die im Angebot des Vermieters angegebenen Mietgegenstände. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter ausschließlich für den vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung oder Untervermietung während des Mietzeitraums ist nicht gestattet.

§ 4 Mietpreise
Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die ausgewiesenen Preislisten des Vermieters sind unverbindlich. Die darin angegebenen Mietpreise sind Nettopreise pro Stück exklusive Mehrwertsteuer, Reinigung, Aufbau bzw. Abbau und Transport. Sie sind nur für eine Mieteinheit (1 bis 3 Tage oder ein Wochenende von Freitag bis Montag) vorgesehen. Für weitere Veranstaltungstage gelten gesondert zu vereinbarende Mietfaktoren. Reinigung, Lieferung sowie  Auf- und Abbau wird nach Aufwand kalkuliert.

§ 5 Mietzeitraum
Zum Mietbeginn werden die Artikel zur Abholung beim Vermieter bereitgestellt. Sofern die Anlieferung des Mietgegenstandes vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit der Übergabe an den Mieter an dem vereinbarten Lieferort. Sollte eine Verlängerung der Mietzeit gewünscht sein, hat sich der Mieter dies vorab in Textform durch den Vermieter bestätigen zu lassen. Sollte der Mieter die Artikel nicht termingerecht zurückgeben, hat der Vermieter das Recht, für jeden Tag der verspäteten Rückgabe 33 % des gesamten Mietpreises in Rechnung zu stellen.

§ 6 Bezahlung
Der Gesamtmietbetrag ist mit Übernahme der gemieteten Artikel sofort fällig. Eine Abweichung dieser Regelung kann im Vorfeld und in Ausnahmen vom Vermieter gewährt werden und gilt nur bei entsprechender textförmiger Bestätigung. Sollte der Mieter den Mietbetrag bei geplanter Übergabe nicht entrichten, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe der Mietsache bis zur Bezahlung zu verweigern.

§ 7 Abholung/Lieferung
Der Mieter muss bei Übergabe die Artikel selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Bei Selbstabholung hat der Mieter für einen sicheren Transport der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Sofern eine Lieferung vereinbart wurde, fallen hierfür zusätzliche Kosten an. Diese richten sich nach dem Lieferzeitpunkt, der Menge und der Entfernung zum vereinbarten Lieferort. Sollte eine Lieferung bzw. Abholung sich aufgrund höherer Gewalt verzögern, kann der Vermieter für die Nichteinhaltung vereinbarter Termine nicht verantwortlich gemacht werden.
Das Mietobjekt wird durch den Vermieter bis hinter die erste ebenerdige Tür verbracht.
Wartezeiten oder nicht angekündigte Abweichungen von unseren Lieferbedingungen werden nachberechnet.

§ 8  Gefahrenübergang
Sobald die Mietwaren das Lager des Vermieters verlassen, geht die Gefahr in vollem Umfang auf den Mieter über. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter gemeldet werden.
Zeigt der Kunde einen Mangel der Mietsache an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. Der Mieter ist für den Fall, dass er etwaige Mängel nicht rechtzeitig anzeigt, nicht zur Minderung der Miete berechtigt.
Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und daher nicht immer in einem neuwertigen Zustand sind. Der Einsatz der Objekte als Mietgegenstand führt zu Gebrauchsspuren, die keinen Reklamationsgrund darstellen.

§ 9 Haftung und Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, jedweder Art und jedweden Ursprungs, sowie für Verlust, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder Folge höherer Gewalt sind. Eine angemessene Bewachung ist durch den Mieter zu gewährleisten.
Der Mieter verpflichtet sich ferner, die Mietwaren vor Einwirkung von Feuchtigkeit, Regen und Unwetter zu schützen und bei entsprechender Witterung und/oder höherer Gewalt für geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen. Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen haftet der Mieter für alle daraus entstandenen Schäden. Sofern der Gegenstand durch den Vermieter repariert werden kann und die Kosten nicht höher als eine Neuanschaffung des Artikels sind, hat der Mieter die Reparaturkosten zu ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Artikels in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung des Mietpreises erfolgt dabei nicht.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  sowie bei Personenschäden durch Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurde. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjektes Schäden erlitten haben, frei.
Dem Mieter wird insoweit nahe gelegt, die Mietsache zu versichern.

§ 10 Reinigung
Die Mietgegenstände sind durch den Mieter sorgfältig zu behandeln. Sämtliche s.g. Kleinteile (Geschirr, Besteck, Gläser, Tücher, Decken, Hussen oder andere kleine Materialien) sind vor Rückgabe durch den Mieter zu reinigen, es sei denn die Reinigung durch den Vermieter wurde vereinbart. Eine Rückgabe hat ohne Essensreste und sortiert zu erfolgen. Bei extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die hierdurch zusätzlich entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
Textilien wie Hussen und Tischdecken müssen dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Schnitte, Brandlöcher, Stockflecken, Weinflecken und extreme Verschmutzung bei Hussen und Tischdecken gelten als Bruch. Sollten die Mietwaren trotz chemischer Reinigung nicht mehr sauber werden, wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§ 11 Rückgabe der Mietgegenstände
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter den Mietgegenstand in dem überlassenen Zustand am Sitz des Vermieters zurückzugeben.
Sofern eine Abholung vereinbart ist, hat der Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten ebenerdigen Tür bereitzustellen. Sollten die Transportbedingungen nicht erfüllt sein, beispielsweise wenn die Zufahrt zu schmal oder durch parkende Fahrzeuge blockiert ist, das Mietobjekt noch nicht ordentlich sortiert und abholbereit vorbereitet ist, hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Mehrkosten (Personalkosten oder entgangener Mietumsatz durch zu späte Rückgabe) in Rechnung zu stellen.
Die Warenrücknahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die verbindliche Zählung sowie die Kontrolle der Beschaffenheit erst in der Niederlassung des Vermieters stattfinden kann. Der Vermieter garantiert, dass zwischen Abholung und Zählung keine Verluste und/oder Beschädigungen entstehen.
Sollten bei der abschließenden Kontrolle Fehlmengen festgestellt werden, wird der Mieter durch den Vermieter mittels über die Anzahl der fehlenden Artikel informiert. Ab Mitteilung der Fehlmengen hat der Mieter 1 Woche Zeit, die fehlenden Artikel zurückzugeben. Sollte die Rückgabe der fehlenden Artikel nicht vollständig in dieser Frist erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die fehlenden Artikel in Rechnung zu stellen. Eine Rückgabe der Fehlmengen nach der gesetzten Frist ist ausgeschlossen.

§ 12 Abbildungen und Fotos
Die auf der Website und in Marketingunterlagen des Vermieters verwendeten Abbildungen können von der Wirklichkeit abweichen. Insbesondere textile Mietwaren können Farbunterschiede aufweisen.

§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden durch den Vermieter gespeichert. Sämtliche Informationen zur eindeutigen Identifikation einer Firma oder Person sowie sämtliche Informationen zur Kontaktaufnahme sind beinhaltet. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Sollte der Mieter/Interessent mit der Speicherung seiner Daten nicht einverstanden sein oder die Änderung oder Löschung wünschen, kann er dies dem Vermieter per E-Mail an info@leipzig-leih.de oder per Telefon unter 0341 -4414956 mitteilen.

§ 14 Sonstiges
Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, Leipzig.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, welche unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die der ursprüngliche gewollten Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

Kontakt

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Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info @ leipzig-leih.de widerrufen.

LEIPZIG LEIH!team2team GmbH

Ludwig-Hupfeld-Str. 7, 04179 Leipzig

+49 (0) 341 - 4 41 49 56

+49 (0) 341 - 4 41 81 69

Mo. - Fr.: 9 - 17:00 Uhr

So finden Sie uns …

mit dem Auto: Fahren Sie die B181 in Richtung A9/ Günthersdorf / Nova Eventis. Biegen Sie von  der Merseburger Str. rechts in die Ludwig-Hupfeld-Str. ein. Die Hupfeld-Str. 7 liegt  dann auf der rechten Straßenseite.


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