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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zwischen dem Nutzer/Mieter und der team2team GmbH, Ludwig-Hupfeld-Str. 7, 04179 Leipzig (im Folgenden “LEIPZIG LEIH!” oder “Vermieter” genannt). Geschäftsbedingungen des Nutzers/Mieters, die von den hier beschriebenen Bedingungen abweichen, finden keine Anwendung.

 

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

LEIPZIG LEIH! bietet Geschirr, Möbel und weiteres Equipment zur Vermietung für Veranstaltungen an. Der Mieter stellt telefonisch, oder per Mail über die E-Mail-Adresse info@leipzig-leih.de, oder über die Homepage www.leipzig-leih.de eine Anfrage für die Miete der gewünschten Artikel. Der Vermieter unterbreitet je nach Verfügbarkeit der angefragten Gegenstände ein textförmiges Angebot. Zur Auslösung der Bestellung und Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter das Angebot des Vermieters diesem gegenüber textförmig zu bestätigen. Abweichende oder ergänzende Absprachen zu dem Angebot erfordern die Textform und müssen vom Vermieter bestätigt werden. 

 

§ 3 Gegenstand der Vermietung

Gegenstand der Vermietung sind die im Angebot des Vermieters angegebenen Mietgegenstände. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter ausschließlich für den vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung oder Untervermietung während des Mietzeitraums ist nicht gestattet.

 

§ 4 Mietpreise

Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die ausgewiesenen Preislisten des Vermieters sind unverbindlich. Die darin angegebenen Mietpreise sind Stückpreise. Sie sind nur für eine Mieteinheit (1 bis 3 Tage oder ein Wochenende von Freitag bis Montag) vorgesehen. Für weitere Veranstaltungstage gelten gesondert zu vereinbarende Mietfaktoren. Reinigung, Lieferung sowie  Auf- und Abbau wird nach Aufwand kalkuliert.

 

§ 5 Mietzeitraum

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. 

Zum Mietbeginn werden die Artikel zur Abholung beim Vermieter bereitgestellt. Sofern die Anlieferung des Mietgegenstandes vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit der Übergabe an den Mieter an dem vereinbarten Lieferort. 

Sollte eine Verlängerung der Mietzeit gewünscht sein, hat sich der Mieter dies vorab in Textform durch den Vermieter bestätigen zu lassen. Sollte der Mieter die Artikel nicht termingerecht zurückgeben, hat der Vermieter das Recht, für jeden Tag der verspäteten Rückgabe 33 % des gesamten Mietpreises in Rechnung zu stellen. 

 

§ 6 Bezahlung

Der Gesamtmietbetrag ist mit Übernahme der gemieteten Artikel sofort fällig. Alternativ ist auch die Zahlung per Vorkasse möglich. Eine Abweichung dieser Regelung kann im Vorfeld und in Ausnahmen vom Vermieter gewährt werden und gilt nur bei entsprechender textförmiger Bestätigung. Sollte der Mieter den Mietbetrag bei geplanter Übergabe nicht entrichten, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe der Mietsache bis zur Bezahlung zu verweigern.

 

§ 7 Selbstabholung & Gefahrenübergang

Der Vermieter ermöglicht dem Kunden, seine Mietwaren selbst ab dem Lager (Ludwig-Hupfeld-Str. 7, 04179 Leipzig) abzuholen.

Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Waren in Eigenleistung zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter abzuholen und am Ende des Mietzeitraumes wieder am Lager abzuliefern.

Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für die Abholung bzw. die Rückgabe die  allgemeinen Lageröffnungszeiten: Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr. Es empfiehlt sich, konkrete Abhol- und Rückgabetermine zu vereinbaren, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

An Wochenenden sowie gesetzlichen Feiertagen können Waren nur nach vorheriger Absprache und ggf. gegen Aufpreis abgeholt und zurückgegeben werden. 

Bei Selbstabholung hat der Mieter für einen sicheren Transport der Mietgegenstände Sorge zu tragen. 

Hält der Mieter die vereinbarte Abholzeit nicht ein, sodass ein Be-/Entladen während der Lageröffnungszeiten nicht möglich ist, oder möchte er die Waren mit einem ungeeigneten Fahrzeug transportieren, besteht kein Anspruch auf Übergabe der Mietwaren. In diesen Fällen werden die Mietkosten in voller Höhe fällig. Bei verspäteter Rückgabe der Mietwaren behält sich der Vermieter Schadensersatzansprüche vor.

Sobald die Mietwaren das Lager des Vermieters verlassen, geht die Gefahr in vollem Umfang auf den Mieter über.

 

§ 8  Lieferung & Gefahrenübergang

Sofern eine Lieferung vereinbart wurde, fallen hierfür zusätzliche Kosten an. Diese richten sich nach dem Lieferzeitpunkt, der Menge und der Entfernung zum vereinbarten Lieferort. Sollte eine Lieferung bzw. Abholung sich aufgrund höherer Gewalt verzögern, kann der Vermieter für die Nichteinhaltung vereinbarter Termine nicht verantwortlich gemacht werden.

Das Mietobjekt wird durch den Vermieter bis hinter die erste ebenerdige Tür verbracht. Auf Wunsch wird die angemietete Ware bis in die erforderliche Etage beziehungsweise die Veranstaltungsräume geliefert. Dies erfordert jedoch einen schriftlichen Auftrag und es fallen zusätzliche Kosten an, da dies mit einem Mehraufwand zu Lasten des Vermieters verbunden ist.

Wartezeiten oder nicht angekündigte Abweichungen von unseren Lieferbedingungen werden nachberechnet.

Sobald der Mieter oder ein von diesem beauftragter Vertreter bei der Lieferung die Mietwaren entgegennimmt geht die Gefahr in vollem Umfang auf den Mieter über. 

 

§ 9 Prüf- und Informationspflichten des Mieters, Reklamation

Der Mieter muss bei Übergabe die Artikel selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. 

Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter gemeldet werden. Zeigt der Kunde einen Mangel der Mietsache an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. 

Der Mieter ist für den Fall, dass er etwaige Mängel nicht rechtzeitig anzeigt, nicht zur Minderung der Miete berechtigt.

Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und daher nicht immer in einem neuwertigen Zustand sind. Der Einsatz der Objekte als Mietgegenstand führt zu Gebrauchsspuren, die keinen Reklamationsgrund darstellen.

 

§ 10 Haftung und Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, jedweder Art und jedweden Ursprungs, sowie für Verlust, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder Folge höherer Gewalt sind. Eine angemessene Bewachung ist durch den Mieter zu gewährleisten. 

Der Mieter verpflichtet sich ferner, die Mietwaren vor Einwirkung von Feuchtigkeit, Regen und Unwetter zu schützen (siehe auch § 11) und bei entsprechender Witterung und/oder höherer Gewalt für geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen. Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen haftet der Mieter für alle daraus entstandenen Schäden. Sofern der Gegenstand durch den Vermieter repariert werden kann und die Kosten nicht höher als eine Neuanschaffung des Artikels sind, hat der Mieter die Reparaturkosten zu ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Artikels in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung des Mietpreises erfolgt dabei nicht.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  sowie bei Personenschäden durch Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurde. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjektes Schäden erlitten haben, frei.

Dem Mieter wird insoweit nahe gelegt, die Mietsache zu versichern.

 

§ 11 Outdoorfähigkeit von Mietwaren

Nachfolgende Mietwaren können ausschließlich unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen auch für den Außenbereich (Outdoor) eingesetzt werden:

  • Holzmobiliar (Banketttische, Stehtische u.ä.)
  • Möbel mit Lederbezug, Polster (Stühle, Hocker u.ä.), 
  • Technik wie Küchengeräte, Lichttechnik & Kabel,
  • Tischwäsche.

Diese Mietwaren müssen insbesondere vor Einwirkung von Feuchtigkeit, Regen und Unwetter sachgemäß geschützt werden. Dies gilt ebenso bei feuchten Untergründen und Nässe, sowie Schlamm und Grasflecken. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietwaren zu schützen und bei entsprechender Witterung und/oder höherer Gewalt für geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen, bspw. Holztischplatten abnehmen, Holzmöbel abdecken, Mobiliar und/oder Technik an einem trockenen Ort vertragen. Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen haftet der Mieter für alle daraus entstandenen Schäden.

 

§ 12 Reinigung

Die Mietgegenstände sind durch den Mieter sorgfältig zu behandeln. Sämtliche s.g. Kleinteile (Geschirr, Besteck, Gläser, oder andere kleine Materialien) sind vor Rückgabe durch den Mieter zu reinigen, es sei denn die Reinigung durch den Vermieter wurde vereinbart. Eine Rückgabe hat ohne Essensreste und sortiert zu erfolgen. Bei extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die hierdurch zusätzlich entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

Textilien wie Hussen und Tischdecken müssen dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Schnitte, Brandlöcher, Stockflecken, Weinflecken und extreme Verschmutzung bei Hussen und Tischdecken gelten als Bruch. Sollten die Mietwaren trotz chemischer Reinigung nicht mehr sauber werden, wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

 

§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter den Mietgegenstand in dem überlassenen Zustand am Sitz des Vermieters zurückzugeben.

Sofern eine Abholung vereinbart ist, hat der Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten ebenerdigen Tür bereitzustellen. Sollten die Transportbedingungen nicht erfüllt sein, beispielsweise wenn die Zufahrt durch parkende Fahrzeuge blockiert ist, das Mietobjekt noch nicht ordentlich sortiert und abholbereit vorbereitet ist, hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Mehrkosten (Personalkosten oder entgangener Mietumsatz durch zu späte Rückgabe) in Rechnung zu stellen.

Die Warenrücknahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die verbindliche Zählung sowie die Kontrolle der Beschaffenheit erst in der Niederlassung des Vermieters stattfinden kann. Der Vermieter garantiert, dass zwischen Abholung und Zählung keine Verluste und/oder Beschädigungen entstehen.

Sollten bei der abschließenden Kontrolle Fehlmengen festgestellt werden, wird der Mieter durch den Vermieter über die Anzahl der fehlenden Artikel informiert. Ab Mitteilung der Fehlmengen hat der Mieter 1 Woche Zeit, die fehlenden Artikel zurückzugeben. Sollte die Rückgabe der fehlenden Artikel nicht vollständig in dieser Frist erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die fehlenden Artikel in Rechnung zu stellen. Eine Rückgabe der Fehlmengen nach der gesetzten Frist ist ausgeschlossen.

 

§ 14 Kündigungsrecht, Mengenreduzierung

Der Mietvertrag kann durch den Mieter nur dann gekündigt werden, wenn eine Pflichtverletzung des Vermieters nachgewiesen ist. 

Kündigt der Mieter die Durchführung des Vertrags innerhalb von 3 Tagen vor dem Mietbeginn aufgrund von Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermieter Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Mietpreises fordern.

Hat der Mieter bereits eine Vorkasse geleistet und storniert den Auftrag vor Veranstaltung, behält sich der Mieter das Recht vor, für die Rücküberweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Auftragswertes einzufordern.

Nach dem Mietbeginn ist der Mieter nur dann zur Kündigung berechtigt, wenn Mängel aufgetreten sind, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, rechtzeitig vom Mieter reklamiert wurden und vom Vermieter nicht nachgebessert werden konnten.

 

§ 15 Abbildungen und Fotos

Die auf der Website und in Marketingunterlagen des Vermieters verwendeten Abbildungen können von der Wirklichkeit abweichen. Insbesondere textile Mietwaren können Farbunterschiede aufweisen. 

 

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden durch den Vermieter gespeichert. Sämtliche Informationen zur eindeutigen Identifikation einer Firma oder Person sowie sämtliche Informationen zur Kontaktaufnahme sind beinhaltet. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Sollte der Mieter/Interessent mit der Speicherung seiner Daten nicht einverstanden sein oder die Änderung oder Löschung wünschen, kann er dies dem Vermieter per E-Mail an info@leipzig-leih.de oder per Telefon unter 0341 -4414956 mitteilen.

 

§ 17 Streitigkeiten

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist Leipzig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 

 

§ 18 Schlussbestimmungen

Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Dieses Vorgehen erfordert nicht die Zustimmung des Mieters. Der Mieter stimmt bereits im Voraus zu, dass Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag durch den Vermieter an einen Dritten übertragen werden können.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch diejenige Bestimmung ersetzt, die ursprünglichen bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

 

Gültigkeit

Diese AGB sind ab dem 01.01.2026 gültig. Alle alten Mietbedingungen werden ab dem 31.12.2025 automatisch ungültig. 

Kontakt

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Impressum »»» LEIPZIG LEIH! team2team GmbH · Ludwig-Hupfeld-Straße 7 · 04179 Leipzig Tel: +49 (0) 341 - 4 41 49 56 · E-Mail: info(at)leipzig-leih(.)de
Vertreten durch: GF Kai-Uwe Arnold, GF Christian Pollscheit
Registereintrag: Eintragung im Handelsregister · Registergericht: Amtsgericht Leipzig · Registernummer: HRB 27838
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a · Umsatzsteuergesetz: DE280673791

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